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Wiederverkauf - Händler

Sie sind Wiederverkäufer von Stempeln oder von Stempelholz oder Sie möchten Wiederverkäufer werden?

Wir haben für Wiederverkäufer und Händler besondere Konditionen, senden Sie uns deshalb Ihren Händlerantrag inkl. Handelsregisterauszug an folgende Mailadresse: info@stempelholz.ch

Beachten Sie, dass der Mindestumsatz für die erste Händlerstufe pro Jahr Fr. 500.- für Stempelholz betragen muss und jeweils pro Grösse mindestens 50Stk. bestellt werden müssen.

Wir behalten uns vor, Erstlieferungen nur per Vorkasse zu versenden sowie die Differenz nachträglich in Rechnung zu stellen wenn nicht mindestens Fr. 450.- Umsatz pro Jahr erreicht wird.

Damit für den Wiederverkauf genügend Marge vorhanden ist, empfehlen wir Ihnen sich an den UVP Preisen zu orientieren.

Weiter kontrolliert der Händler unsere Produktuktion zusätzlich, ob alles wie gewünscht produziert wurde und die Konturen bei den Stempelplatten und den Zellkautschuk jeweils durchgeschnitten sind. Es kann durchaus, aber selten vorkommen, dass Konturen nicht ganz durchgängig geschnitten werden. Wir ersetzten nur die nicht korrekt geschnittenen Produkte, jedoch nicht bereits verklebte Platten und Kautschuk.

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